Gewässerunterhaltung

Der Wasserverband Rhein-Sieg-Kreis ist – mit Ausnahme von Sieg und Rhein – in seinem Verbandsgebiet für die ordnungsgemäße Unterhaltung der Fließgewässer zuständig.

Primäres Ziel der Gewässerunterhaltung ist es einen „störungsfreien“ Wasserabfluss sicherzustellen, um Überschwemmungen und Stauereignisse mit Schadenspotential zu vermeiden. Gleichzeitig sind die Gewässer ökologisch zu bewirtschaften und zu entwickeln.

So kann ein umgestürzter Baum innerhalb einer Ortslage ein gefährliches Abflusshindernis sein, gleichzeitig erfüllt Totholz im Gewässer eine wichtige Funktion als Strukturelement und Lebensraum für Flora und Fauna.

Somit muss in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Bedürfnis nach Hochwasserschutz und der Verpflichtung zur ökologischen Entwicklung des Gewässers nach der europäischen Wasserrahmenlichtlinie vorgenommen werden.

Der Wasserverband führt daher unter anderem folgende Arbeiten an den Gewässern durch:

  • Mäh- oder Räumarbeiten zur Sicherstellung des Wasserabflusses und zum Hochwasserschutz
  • Erhalt der Ufer dort, wo es für den Wasserabfluss oder den Hochwasserschutz erforderlich ist
  • Kontrolle und gegebenenfalls Spülung der verrohrten Gewässerstrecken im Verbandsgebiet
  • Vor- und nachsorgende Kontrollen an hydraulisch kritischen Punkten im Verbandsgebiet
  • Strukturelle Umgestaltung oder Offenlegung von verrohrten Gewässerabschnitten zur Verbesserung des ökologischen Zustandes oder zur Verbesserung des Hochwasserschutzes
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit für Sohlsubstrate, Fische und andere Gewässerorganismen (z.B. Entfernung/Umgestaltung von Sohlschwellen, Abstürzen, Wehren)

Die vielfältigen Aufgaben der Gewässerunterhaltung führt der Wasserverband nach einem jährlich aufgestellten und mit dem Amt für Umwelt und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises abgestimmten Gewässerunterhaltungsplanes durch.

Bei der Gewässerunterhaltung arbeitet der Wasserverband eng mit den zuständigen Behörden, den betroffenen Mitgliedskommunen und den Anliegern zusammen, um die Gewässerunterhaltung unter bestmöglicher Berücksichtigung der zahlreichen verschiedenen Interessen umzusetzen.

Im Allgemeinen werden die Maßnahmen der Gewässerunterhaltung durch den verbandseigenen Betriebshof des Wasserverbandes durchgeführt. Unterstützt wird der Wasserverband durch externe Fachunternehmen, etwa zur Befahrung verrohrter Gewässerabschnitte (Kanal-TV) oder wenn der Einsatz von Spezialgeräten, wie z.B. einem Schreitbaggern, nötig wird.

Als Träger öffentlicher Belange (TöB) wird der Wasserverband von den zuständigen Behörden (z.B. Kommunen, Rhein-Sieg-Kreis, Bezirksregierung Köln) an zahlreichen Wasserrechts- und Raumordnungsverfahren beteiligt, in denen der Verband die Interessen einer ökologischen und den Hochwasserschutz unterstützenden Gewässerunterhaltung vertritt.

Bei Bau von Anlagen in und am Gewässer (z.B. Gebäude, Wege, Zäune) wird seitens des Verbandes bei der Stellungnahme darauf geachtet, dass die Anlagen das Gewässer auch bei Hochwasser nicht einengen oder Arbeiten am Gewässer behindern könnten. Bei Einleitungen in ein Gewässer achtet der Verband darauf, dass die Einleitungsmenge das Gewässer nicht schädigt.

Bei Raumordnungsverfahren, etwa Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen, erfolgen Hinweise, dass die Zugänglichkeit zum Gewässer sowie ein ausreichend großer Arbeitsraum am Gewässer erhalten bleiben.

Gewässerunterhaltung erfolgt grundsätzlich im Interesse aller Bürger, in erster Linie jedoch im Interesse der direkten Gewässeranlieger.

Für eine erfolgreiche Gewässerunterhaltung ist häufig das Befahren und Betreten von privaten Grundstücken notwendig, um überhaupt zum Gewässer zu gelangen. Anlieger, die den Mitarbeitern das Betreten ihrer Grundstücke erlauben, ermöglichen dem Wasserverband seine Aufgaben im Hochwasserschutz zu erfüllen. Um zum Hochwasserschutz beizutragen empfiehlt es sich einen fünf Meter breiten Uferstreifen frei von Zaunanlagen, Mülltonnenstellplätze, Kompostanlagen und ähnlichem freizuhalten.

Betriebshof

Zur operativen Wahrnehmung seiner Aufgaben verfügt der Wasserverband Rhein-Sieg-Kreis im Gewerbegebiet Am Turm 88 in Siegburg über einen eigenen Betriebshof.

Von hier aus rücken die Mitarbeiter des Wasserverbands arbeitstäglich für ihre vielfältigen Aufgaben im Rahmen der Gewässerunterhaltung, des Hochwasserschutzes und des Gewässerausbaus aus.

Auf dem Betriebshof sind Mitarbeiter verschiedenster handwerklicher Fachrichtungen, insbesondere Wasserbauer, aber auch Metallbauer, Land- und Forstwirte u.a. Qualifikationen tätig. Durch ständige Weiterqualifikation der Mitarbeiter, etwa als Stauwärter, ist es dem Wasserverband möglich, viele seiner Aufgaben wie zum Beispiel den Betrieb, die turnusmäßigen Kontrollen und die laufende Unterhaltung der Hochwasserrückhaltebecken in Eigenregie vorzunehmen.

Der Betriebshof dient als Ausbildungsstätte im Rahmen der vom Verband angebotenen Ausbildung zum Wasserbauer.

Der Betriebshof verfügt über einen Maschinen- und Fuhrpark, der speziell auf die Aufgaben des Verbandes zugeschnitten ist. Neben den klassischen Kettenbaggern, LKW und Kleintransportern stehen den Mitarbeitern außerdem ein Unimog mit Aufbaulader, sowie ein Multicar zur Verfügung.